E-Rechnungsverordnung (ERechV)
Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes

Ausfertigungsdatum: 13.10.2017


§ 10 ERechV Prüfung

Das Bundesministerium des Innern prüft die Anwendung dieser Rechtsverordnung und deren Auswirkung auf die elektronische Rechnungsstellung im Rahmen des Geltungsbereichs spätestens bis zum 31. Dezember 2022. Die Prüfung nach Satz 1 soll die Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten angemessen berücksichtigen. Über das Ergebnis der Prüfung ist der Bundesregierung Bericht zu erstatten.