Energiewirtschaftsfachwirtprüfungsverordnung (EnWPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Energiewirtschaft und Geprüfte Fachwirtin für Energiewirtschaft

Ausfertigungsdatum: 09.05.2017


§ 4 EnWPrV Handlungsbereiche

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

1.
Marktmechanismen analysieren und Vorschläge zur Unternehmenspositionierung erarbeiten,
2.
Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen,
3.
Netzmanagement im regulierten und nicht regulierten Geschäftsfeld unterstützen sowie
4.
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.