Entwicklungsländer-Steuergesetz (EntwLStG)
Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern

Ausfertigungsdatum: 23.12.1963


§ 10 EntwLStG Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.