Entsorgungsfondsgesetz (EntsorgFondsG)
Gesetz zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung

Ausfertigungsdatum: 27.01.2017


§ 6 EntsorgFondsG Satzung

Das Kuratorium erlässt eine Satzung. In der Satzung werden die Einzelheiten der Organisation und der Ausführung der Aufgaben des Fonds geregelt.