Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall

Ausfertigungsdatum: 26.05.1994


§ 12 EntgFG Unabdingbarkeit

Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.