Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz

Ausfertigungsdatum: 04.05.2016


§ 14 EnSTransV Einsichtnahme

Die nach dieser Verordnung erhobenen Daten sind ausschließlich über die allgemein zugängliche Internetseite nach § 3 Absatz 4 einsehbar. Die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte bleiben unberührt.