Hilfsmerkmale bei der Erhebung sind: 
        
            - 1.
- 
                Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmens, des Betriebes oder der sonstigen Einrichtung, 
- 2.
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                Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen, 
- 3.
- 
                Art und Standort der Anlagen. 
        Bei Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen ist der Standort der Anlage kein Hilfsmerkmal, sondern Erhebungsmerkmal nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3.