Ausfertigungsdatum: 17.10.2017
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3580)
Nr. | Gebührentatbestand | Höhe der Gebühr |
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1 | Maßnahmen zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden, nach § 3 Absatz 2 und 3, § 4 sowie § 5 Absatz 3 SchuTSEV | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 |