Ausfertigungsdatum: 17.10.2017
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3579)
Nr. | Gebühren- oder Auslagentatbestand | Höhe der Gebühr
oder der Auslage |
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1 | Gebühren für die Erteilung einer Standortbescheinigung | ||
1.1 | Erteilung einer Standortbescheinigung
(einschließlich Nahbetrachtungen der zu bewertenden Sendeantennen, auch für bereits am Standort vorhandene Sendeantennen bei Standortmitbenutzungen bzw. bei Umwandlung vorläufiger Standortbescheinigungen gemäß § 5 Absatz 4 BEMFV) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 | |
1.2 | Betrachtung eines Standortes nach § 5 Absatz 3 BEMFV sowie bei erforderlichen Messungen
(zusätzlich zu der Gebühr nach Nummer 1.1) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 | |
1.3 | Erforderliche Messungen oder Nahfeldberechnungen
(zusätzlich zu der Gebühr nach Nummer 1.1) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 | |
2 | Zweitschrift einer Standortbescheinigung | 25 € | |
3 | Überprüfung von Standorten nach § 13 BEMFV:
Maßnahmen bei Betrieb einer Funkanlage ohne die erforderliche Standortbescheinigung oder unter Verstoß gegen deren Bestimmungen; Verletzung von Anzeige- und Dokumentationspflichten; Betrieb einer Amateurfunkanlage unter Verstoß gegen § 8 BEMFV (einschließlich Ausführen eines mobilen Messeinsatzes) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 |