(EMVG-FuAG-BGebV)
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bereich des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und des Funkanlagengesetzes

Ausfertigungsdatum: 17.10.2017


Anlage 3 EMVG-FuAG-BGebV (zu § 2 i. V. m. § 1 Nummer 4) Gebühren- und Auslagenverzeichnis nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3579)


Nr.Gebühren- oder AuslagentatbestandHöhe der Gebühr
oder der Auslage
1Gebühren für die Erteilung einer Standortbescheinigung
1.1Erteilung einer Standortbescheinigung
(einschließlich Nahbetrachtungen der zu bewertenden Sendeantennen, auch für bereits am Standort vorhandene Sendeantennen bei Standortmitbenutzungen bzw. bei Umwandlung vorläufiger Standortbescheinigungen gemäß § 5 Absatz 4 BEMFV)
Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5
1.2Betrachtung eines Standortes nach § 5 Absatz 3 BEMFV sowie bei erforderlichen Messungen
(zusätzlich zu der Gebühr nach Nummer 1.1)
Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5
1.3Erforderliche Messungen oder Nahfeldberechnungen
(zusätzlich zu der Gebühr nach Nummer 1.1)
Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5
2Zweitschrift einer Standortbescheinigung25 €
3Überprüfung von Standorten nach § 13 BEMFV:
Maßnahmen bei Betrieb einer Funkanlage ohne die erforderliche Standortbescheinigung oder unter Verstoß gegen deren Bestimmungen; Verletzung von Anzeige- und Dokumentationspflichten; Betrieb einer Amateurfunkanlage unter Verstoß gegen § 8 BEMFV
(einschließlich Ausführen eines mobilen Messeinsatzes)
Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5