(EmsSchEV)
Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung

Ausfertigungsdatum: 08.08.1989


§ 12 EmsSchEV Befreiung

Die Strom- und Schiffahrtspolizeibehörden können von den Vorschriften dieser Verordnung und denen der Schiffahrtsordnung Emsmündung im Einzelfall befreien.