Ems-Lotsverordnung (Ems LV)
Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems

Ausfertigungsdatum: 25.02.2003


Anlage 1 Ems LV (zu § 5 Abs. 3) Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2003, Nr. 41, 3703


Ort der Übernahme des SeelotsenAnmeldezeit für die Anforderung des SeelotsenEmpfänger der Lotsenanforderung (Telegrammanschrift)
1.Von See einlaufende Schiffe 
1.1Lotsenversetzposition bei Leuchttonne "GW/TG"Mindestens 24 Stunden vor Erreichen der Lotsenversetzposition. 3 Stunden vor Erreichen der weitere Meldung.Lotsenstation Emden (Emslotse Emden)
Telefax: 0 49 21/3 29 19
Telex: 27 882
Telefon: 0 49 21/2 40 00
1.2Lotsenversetzposition im Bereich der Leuchttonne „Westerems“Mindestens 24 Std. sowie zwölf ­Stunden vor Erreichen der Leuchttonne „Westerems“. Beträgt die ­Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwölf Stunden, so muss die Anforderung des Seelotsen unverzüglich nach der letzten Abfahrt erfolgen.Lotsenstation Emden (Emslotse Emden)
Telefax: 0 49 21/3 29 19
Telex: 2 78 82
Telefon: 0 49 21/2 40 00
E-Mail: pilotstation@emspilots.de
Lotsenstation Borkum
E-Mail: borkumstation@emspilots.de
Telefax: 0 49 22/92 35 89 37
Telefon: 0 49 22/92 35 89 36
2.Auslaufende Schiffe und Teilstreckenverkehr 
 Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier EmsMindestens vier Stunden vor Abfahrt des Schiffes. Bei der Anforderung ist die Anfahrtzeit des Seelotsen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu berücksichtigen. Bei allen Abfahrten in der Zeit von 21.00 Uhr bis 07.00 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 18.00 Uhr angezeigt werden.