Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge

Ausfertigungsdatum: 05.06.2015


§ 8 EmoG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.