Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder

Ausfertigungsdatum: 15.11.2016


§ 5 EMFV Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder

Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder sind in den Anhängen 2 und 3 festgelegt. Die zugehörigen physikalischen Größen sind in Anhang 1 festgelegt.