Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten (EltZSoldV)
Verordnung über die Elternzeit für Soldatinnen und Soldaten

Ausfertigungsdatum: 04.12.1990


§ 7 EltZSoldV

Die Vorschriften dieser Verordnung sind nur in den Fällen anzuwenden, in denen das Kind nach Inkrafttreten dieser Verordnung geboren wird.