Ausfertigungsdatum: 17.06.2002
(1) Die Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
(2) Für die Meisterprüfung in Teil I im Elektrotechniker-Handwerk werden die Schwerpunkte Energie- und Gebäudetechnik, Kommunikations- und Sicherheitstechnik sowie Systemelektronik gebildet; der Prüfling hat einen dieser Schwerpunkte auszuwählen.