(ElektronAusbV 2008)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin

Ausfertigungsdatum: 25.07.2008


§ 3 ElektronAusbV 2008 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Energie- und Gebäudetechnik,
2.
Automatisierungstechnik oder
3.
Informations- und Telekommunikationstechnik.