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Elektromaschinenbauermeisterverordnung (ElektroMbMstrV)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Elektromaschinenbauer-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 17.06.2002


§ 9 ElektroMbMstrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2002 in Kraft.

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