Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGGebV)
Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Ausfertigungsdatum: 20.10.2015


Anlage 2 ElektroGGebV (zu § 2 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3981)



KategorieGeräteartSchwellenwert
in kg/Jahr
WärmeüberträgerWärmeüberträger, die in privaten Haushalten genutzt werden können400
Wärmeüberträger für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten420
Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthaltenBildschirmgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können50
Bildschirmgeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten30
LampenGasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können10
Lampen, außer Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können10
Lampen für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten90
Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter betragen (Großgeräte)Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können290
Große Photovoltaikmodule, die in privaten Haushalten genutzt werden können850
Großgeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten35
Große Photovoltaikmodule für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten850
Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter betragen (Kleingeräte)Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können80
Kleine Photovoltaikmodule, die in privaten Haushalten genutzt werden können215
Kleingeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten100
Kleine Photovoltaikmodule für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten215
Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter betragenKleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, die in privaten Haushalten genutzt werden können35
Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten25