Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGGebV)
Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Ausfertigungsdatum: 20.10.2015


§ 1 ElektroGGebV Gebührenerhebung

Für gebührenfähige Leistungen des Umweltbundesamtes oder der nach § 40 Absatz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beliehenen Gemeinsamen Stelle werden durch diese Gebühren nach dem Bundesgebührengesetz vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Juni 2015 (BGBl. I S. 904) geändert worden ist, den nachfolgenden Bestimmungen und dem zu dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügten Gebührenverzeichnis erhoben. Unterliegen die in Anlage 1 genannten gebührenfähigen Leistungen der Umsatzsteuer, wird diese der Gebühr hinzugerechnet.