(Fundstelle: BGBl. I 2004, 3142 - 3143; 
            
            bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
        
        
         
        
                                      Muster
        
        ...............................................................................
        
                         (Bezeichnung der zuständigen Stelle)
        
         
        
                                      Zeugnis
        
                  über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
        
          Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik
        
         
        
        Herr/Frau .....................................................................
        
        geboren am ............................. in ...................................
        
        hat am ................................. die Prüfung zum anerkannten Abschluss
        
         
        
                   Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin
        
                              - Fachrichtung Elektrotechnik
        
        gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
        
        Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung
        
        Elektrotechnik vom 30. November 2004 (BGBl. I S. 3133),
        
        die zuletzt durch Artikel 26 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) 
        
        geändert worden ist, mit folgenden
        
        Ergebnissen 1) bestanden:
        
         
        
                                                                          Note
        
        I.   Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen              .........
        
             Prüfungsbereich:                                  Punkte
        
             Rechtsbewusstes Handeln                           .........
        
             Betriebswirtschaftliches Handeln                  .........
        
             Anwenden von Methoden der Information,
        
             Kommunikation und Planung                         .........
        
             Zusammenarbeit im Betrieb                         .........
        
             Berücksichtigen naturwissenschaftlicher
        
             und technischer Gesetzmäßigkeiten                 .........
        
         
        
        (Im Fall des § 6: "Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde
        
        gemäß § 6 im Hinblick auf die am ........................ in
        
        ................... vor ............ abgelegte Prüfung in dem Prüfungsteil/
        
        Prüfungsbereich ............................. freigestellt.")
        
        II.  Handlungsspezifische Qualifikationen                         Note
        
             Integrative schriftliche Situationsaufgaben im               .........
        
             Handlungsbereich Technik                                     .........
        
             Handlungsbereich Organisation                                .........
        
             Handlungsbereich Führung und Personal                        .........
        
             Situationsbezogenes Fachgespräch im
        
             Handlungsbereich                                             .........
        
         
        
        (Im Fall des § 6: "Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde
        
        gemäß § 6 im Hinblick auf die am ........................ in
        
        .................... vor ............... abgelegte Prüfung in der schriftlichen
        
        Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich  ........... freigestellt.")
        
         
        
        III. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
        
         
        
             Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat gemäß § 2 Abs. 2
        
             den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen
        
             Kenntnisse durch die Prüfung am ................... in ...................
        
             vor ....................... erbracht. 
        
         
        
        Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
        
        dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
        
        (BAnz AT 20.11.2013 B2).
        
         
        
        Datum .....................................
        
        Unterschrift ..............................
        
                     (Siegel der zuständigen Stelle)