Speiseeisfachkraftausbildungsverordnung (EisAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Speiseeis

Ausfertigungsdatum: 05.06.2014


§ 1 EisAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf der Fachkraft für Speiseeis wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe der Anlage B Abschnitt 2 Nummer 42 Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör) der Handwerksordnung staatlich anerkannt.