Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV)
Bergverordnung über Einwirkungsbereiche

Ausfertigungsdatum: 11.11.1982


§ 7 EinwirkungsBergV Zeichnerische Darstellungen zum Betriebsplan

Dem Betriebsplan hat der Unternehmer in den Fällen des § 2 Absatz 1 und 4 zeichnerische Darstellungen beizufügen, in denen der Einwirkungsbereich der im Betriebsplan vorgesehenen Maßnahmen einzutragen ist.