(EinSiG)
Einlagensicherungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 28.05.2015


§ 32 EinSiG Sofortige Vollziehbarkeit; Zwangsvollstreckung

(1) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Beitragsbescheide haben keine aufschiebende Wirkung.

(2) Aus den Beitragsbescheiden der Entschädigungseinrichtung findet die Vollstreckung nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes statt.