(EinSiG)
Einlagensicherungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 28.05.2015


§ 16 EinSiG Forderungsübergang bei Entschädigung

Soweit das Einlagensicherungssystem den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Forderungen gegen das CRR-Kreditinstitut auf das Einlagensicherungssystem über.