Einsatzunfallverordnung (EinsatzUV)
Verordnung über die Vermutung der Verursachung einer psychischen Störung durch einen Einsatzunfall

Ausfertigungsdatum: 24.09.2012


Eingangsformel EinsatzUV

Auf Grund des § 63c Absatz 2a in Verbindung mit Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes, von denen Absatz 2a durch Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a des Gesetzes vom 5. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2458) eingefügt und Absatz 5 durch Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c desselben Gesetzes geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales: