Ausfertigungsdatum: 21.08.2014
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1471)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
(Bezeichnung der zuständigen Stelle) |
Herr/Frau . . . . . . . . . . | |
geboren am . . . . . . . . . . | in . . . . . . . . . . |
hat am . . . . . . . . . . | die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss |
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Einkauf und Geprüfte Fachwirtin für Einkauf vom 21. August 2014 (BGBl. I S. 1466) mit folgenden Ergebnissen bestanden:
Punkte | ||||
I. | Schriftliche Prüfung | . . . . . | ||
II. | Mündliche Prüfung
Präsentation und Fachgespräch | . . . . . | ||
Gesamtnote: | . . . . . |
Die Prüfung beinhaltet die Handlungsbereiche
Mit dem Erwerb des Abschlusses ist die Befreiung von den schriftlichen Prüfungsleistungen der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung verbunden.
(Im Fall des § 5: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 5 im Hinblick auf die am . . . . . . . . . .
in . . . . . . . . . . vor . . . . . . . . . . abgelegte Prüfung vom Prüfungsteil . . . . . . . . . .
freigestellt. “)
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).
Datum . . . . . . . . . . |
Unterschrift(en) . . . . . . . . . . |
(Siegel der zuständigen Stelle) |