Ausfertigungsdatum: 21.08.2014
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1471)
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 
| (Bezeichnung der zuständigen Stelle) | 
| Herr/Frau . . . . . . . . . . | |
| geboren am . . . . . . . . . . | in . . . . . . . . . . | 
| hat am . . . . . . . . . . | die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss | 
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Einkauf und Geprüfte Fachwirtin für Einkauf vom 21. August 2014 (BGBl. I S. 1466) mit folgenden Ergebnissen bestanden:
| Punkte | ||||
| I. | Schriftliche Prüfung | . . . . . | ||
| II. | Mündliche Prüfung Präsentation und Fachgespräch | . . . . . | ||
| Gesamtnote: | . . . . . | 
Die Prüfung beinhaltet die Handlungsbereiche
Mit dem Erwerb des Abschlusses ist die Befreiung von den schriftlichen Prüfungsleistungen der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung verbunden.
        (Im Fall des § 5: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 5 im Hinblick auf die am . . . . . . . . . .
        
         in . . . . . . . . . . vor . . . . . . . . . . abgelegte Prüfung vom Prüfungsteil . . . . . . . . . .
        
         freigestellt. “)
    
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).
| Datum . . . . . . . . . . | 
| Unterschrift(en) . . . . . . . . . . | 
| (Siegel der zuständigen Stelle) |