Eingliederungsmittel-Verordnung 2019 (EinglMV 2019)
Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe für die Verteilung der Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und der Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2019

Ausfertigungsdatum: 03.12.2018


§ 4 EinglMV 2019 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und am 31. Dezember 2019 außer Kraft.