(EiMarktV)
Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier

Ausfertigungsdatum: 20.12.1977


§ 1 EiMarktV Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Eier.