Eigenverbrauchsverordnung (EigenVerbV)
Verordnung über das Verfahren zur Ermittlung des Wertes der von Eigenerzeugern selbst verbrauchten Elektrizität

Ausfertigungsdatum: 18.12.1974


§ 9 EigenVerbV

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.