Emissionshandelsverordnung 2020 (EHV 2020)
Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2013 bis 2020

Ausfertigungsdatum: 20.08.2013


Anlage EHV 2020 (zu § 13) Gebührenverzeichnis

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4096 - 4097)



TarifstelleAmtshandlungen der ZulassungsstelleGebührensatz
(Nettobetrag zuzüglich
Umsatzsteuer)
Angaben in Euro
1Erstzertifizierung
1.1Antragsprüfung und Bescheid
1.1.1nach Aktenlage für bis zu drei Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung945
1.1.1.1– je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 1.1.1315
1.1.2mit Gespräch in den Räumen der Zulassungsstelle für bis zu drei Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung1 260
1.1.2.1– je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 1.1.2315
1.1.2.2– Hinzuziehung externer Gutachter, je Gutachter und jeweils bis zu drei beantragten Tätigkeitsgruppen zusätzlich zu 1.1.2250 – 335
1.2Durchführung der Begutachtung (je Office-Audit oder je Witness-Audit)840
1.2.1zuzüglich Personal der Zulassungsstelle vor Ort, je Person und Tag840
1.2.2zuzüglich externer Begutachter vor Ort, je Begutachter und je Tag750 – 1 000
2Rezertifizierung
2.1Antragsprüfung und Bescheid nach AktenlageKosten entsprechend
Tarifstellen 1.1.1 und 1.1.1.1
2.2Begutachtung im Rahmen der RezertifizierungKosten entsprechend
Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2
3Begutachtung nach Artikel 49 der Verifizierungsverordnung im Zeitraum zwischen Zertifizierung und RezertifizierungKosten entsprechend
Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2
4Anlassabhängige Überprüfung auf Basis der Artikel 51, 61 und 72 der Verifizierungsverordnung im Zeitraum zwischen Zertifizierung und Rezertifizierung
4.1Dokumentenprüfung und Bescheid, ohne Begutachtung1 000 – 5 000
4.2Anlassabhängige BegutachtungKosten entsprechend
Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2
5Änderung des Zertifizierungsbereichs
5.1Antragsprüfung und Bescheid
5.1.1nach Aktenlage für bis zu drei Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung525
5.1.1.1– je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 5.1.1525
5.1.2mit Gespräch in den Räumen der Zulassungsstelle für bis zu drei Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung840
5.1.2.1– je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 5.1.2315
5.1.2.2– Hinzuziehung externer Gutachter, je Gutachter und jeweils bis zu drei beantragten Tätigkeitsgruppen zusätzlich zu 5.1.2250 – 335
5.2Begutachtung im Rahmen der Änderung des ZertifizierungsbereichsKosten entsprechend
Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2