(EhrZAnerkErl)
Erlass über die Anerkennung als Ehrenzeichen

Ausfertigungsdatum: 10.10.2014


Art 2 EhrZAnerkErl

Die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und Beschreibungen der nach Artikel 1 anerkannten Ehrenzeichen werden vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gemacht.