(EGRebflRodDV)
Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms

Ausfertigungsdatum: 18.09.2008


§ 2 EGRebflRodDV Zuständige Stellen

Die nach Landesrecht zuständigen Stellen gewähren die gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Prämien für das Roden von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 2008/2009 bis 2010/2011.