EG-Finanzschutz-Auslegungsprotokollgesetz (EGFinSchAProtG)
Gesetz zu dem Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung

Ausfertigungsdatum: 10.07.2000


Art 3 EGFinSchAProtG

Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 2 am Tage seiner Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 4 Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.