Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung (EFPV)
Verordnung über die Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr

Ausfertigungsdatum: 24.08.2009


§ 10 EFPV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.