EETS-Zulassungsvertrag (EEMD-ZVAnl II)
Vertrag über Die Durchführung des Europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesfernstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Ausfertigungsdatum: 20.03.2018


§ 8 EEMD-ZVAnl II Abtretungsverbot und Verbot der Schuld- und Vertragsübernahme

Der Anbieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Mauterhebers Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Dies gilt auch für die Übernahme von Verpflichtungen des Anbieters aus diesem Vertrag durch Dritte sowie eine vollständige Vertragsübernahme dieses Vertrags vom Anbieter durch Dritte. Die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen des Mauterhebers.