Ausfertigungsdatum: 20.03.2018
Der Anbieter unterwirft sich wegen des Anspruchs des Mauterhebers auf Auskehr der Mauteinnahmen gemäß § 5 dieses Vertrags der sofortigen Vollstreckung nach § 61 VwVfG in sein gesamtes Vermögen. Wegen der Höhe des Anspruchs wird auf § 25 Absatz 5 dieses Vertrags verwiesen.