EETS-Zulassungsvertrag (EEMD-ZVAnl II)
Vertrag über Die Durchführung des Europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesfernstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Ausfertigungsdatum: 20.03.2018


§ 36 EEMD-ZVAnl II Schriftverkehr

(1) Sämtliche Mitteilungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen.

(2) Mitteilungen oder förmliche Zustellungen an den Mauterheber im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind an die folgende Anschrift zu richten:

Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Werderstraße 34, 50672 Köln (Empfangsberechtigter)

(3) Mitteilungen an den Anbieter im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind an die folgende Anschrift zu richten:

Anbieter: (Name und Adresse Anbieter), (Empfangsberechtigter)

(4) Für förmliche Zustellungen an den Anbieter im Zusammenhang mit diesem Vertrag muss der Anbieter einen Zustellungsbevollmächtigten mit Sitz in Deutschland nennen. Förmliche Zustellungen an den Anbieter sind an die folgende Anschrift zu richten:

(Zustellungsbevollmächtigter in Deutschland)

(5) Die Vertragsparteien werden Änderungen der Anschriften nach den Absätzen 2 bis 4, insbesondere in der Person der Empfangsbevollmächtigten, einander unverzüglich mitteilen.