Der Ablauf des Prüfverfahrens für das EETS-Gebiet BFStrMG ist im BFStrMG und in der Verordnung über die Zulassung von Anbietern mautdienstbezogener Leistungen für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz (EEMD-ZV) festgelegt.
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