§ 26 EEMD-ZVAnl I Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Diese Vereinbarung und ihre Auslegung unterliegen deutschem Recht.
(2) Gerichtsstand ist Köln.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen