Prüfvereinbarung (EEMD-ZVAnl I)
Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen

Ausfertigungsdatum: 20.03.2018


§ 13 EEMD-ZVAnl I Finanzielle Ausstattung des Anbieters

Der Anbieter ist verpflichtet, auf Verlangen des Mauterhebers ihm diejenigen Unterlagen zur Information vorzulegen, die er zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Artikel 3 Buchstabe d der Entscheidung 2009/750/EG im Rahmen seiner Registrierung verwendet hat. Die Unterlagen gemäß Satz 1 sind in deutscher Sprache oder in einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorzulegen.