(1) Im Prüfungsbereich Fertigungsplanung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
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Eigenschaften und Merkmale von Diamanten und gleichartigen Werkstoffen hinsichtlich ihrer Verwendung zu unterscheiden,
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Schäden an Diamanten und gleichartigen Werkstoffen zu erkennen und Umschleifmöglichkeiten zu prüfen,
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Materialberechnungen durchzuführen,
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Wertunterschiede und Wertminderungsgründe festzustellen und
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Diamantprüfmethoden festzulegen und darzustellen.
(2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 180 Minuten.