Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung (EdlStFAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser/zur Edelsteinfasserin

Ausfertigungsdatum: 02.04.1992


§ 5 EdlStFAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.