Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
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                Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
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                Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln, 
- 6.
- 
                Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 7.
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                Planen von Arbeitsabläufen, 
- 8.
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                Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen, 
- 9.
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                Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät, 
- 10.
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                Umformen von Metallen, 
- 11.
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                Trennen und Abtragen, 
- 12.
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                Fügen, 
- 13.
- 
                Legieren und Schmelzen, 
- 14.
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                Anfertigen von Kleinwerkzeugen, 
- 15.
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                Behandeln von Oberflächen, 
- 16.
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                Erkennen und Zuordnen von Edelsteinen und organischen Stoffen, 
- 17.
- 
                Anfertigen und Montieren von Zargen und Fassungen, 
- 18.
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                Fassen von Unedel- und Edelsteinen in Chaton-, Zargen- und angeriebenen Fassungen, 
- 19.
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                Anfertigen von Verschnitt, 
- 20.
- 
                Fassen von Unedel- und Edelsteinen in Verschnittfassungen und kombinierten Fassungen.