Edelsteingraveurmeisterverordnung (EdelstGrMstrV)
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Edelsteingraveur-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 10.08.1992


§ 8 EdelstGrMstrV Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 1992 in Kraft.

(2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.