(1) Dem Edelsteingraveur-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Entwurf, Gestaltung, Anfertigung, Bearbeitung und Restaurierung von Schmuck sowie anderen Gegenständen aus Edelsteinen, synthetischen Steinen und künstlichen Produkten.
(2) Dem Edelsteingraveur-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
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Kenntnisse der Gestaltungs- und Formenlehre,
- 2.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Kunstgeschichte,
- 3.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Formtechnik und des Anfertigens von Modellen,
- 4.
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Kenntnisse der Gieß- und Abdruckverfahren,
- 5.
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Kenntnisse in der Anwendung von Säuren, Basen, Salzen und Gasen,
- 6.
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Kenntnisse der Werk- und Hilfsstoffe,
- 7.
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Kenntnisse des Bestimmens, Färbens und Veredelns von Schmucksteinen,
- 8.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen,
- 9.
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Kenntnisse der physikalischen und chemischen Eigenschaften der Edelsteine, synthetischen Steine, künstlichen Produkte und organischen Substanzen,
- 10.
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Kenntnisse der Verfahren und der Geräte für die Bestimmung der Edelsteine,
- 11.
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Kenntnisse der berufsbezogenen technischen Regeln, der gewerblichen Vorschriften über den Verkehr mit Edelsteinen, synthetischen Steinen, künstlichen Produkten und organischen Substanzen,
- 12.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,
- 13.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissions- und Wasserschutzes, einschließlich der Entsorgung gasförmiger, flüssiger und fester Chemikalien,
- 14.
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Entwerfen, Skizzieren und Zeichnen,
- 15.
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Modellieren, insbesondere Herstellen von Modellen aus Ton, Plastilin, Wachs, Gips, Holz, Metall und Kunststoffen unter Anwendung der entsprechenden Formtechniken,
- 16.
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Prüfen und Bestimmen der berufsbezogenen Werkstoffe,
- 17.
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Bearbeiten von berufsbezogenen Werkstoffen, insbesondere durch Klopfen, Trennen, Schleifen, Schmirgeln und Polieren,
- 18.
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Herstellen lösbarer und unlösbarer Verbindungen, insbesondere durch Schrauben, Stiften, Löten, Kitten und Kleben,
- 19.
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Bearbeiten von Oberflächen durch Schleifen, Gravieren, Sandeln, Mattieren, Polieren und Ätzen,
- 20.
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gemmologisches Untersuchen und Bestimmen von Edelsteinen, insbesondere mit Polariskop, Refraktometer, Mikroskop, Spektroskop, Waage und schweren Lösungen,
- 21.
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Einschleifen von Edelsteinen, synthetischen Steinen, künstlichen Produkten und organischen Substanzen in vorgefertigte Fassungen,
- 22.
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Untersuchen, Bestimmen und Beurteilen von Schmuck und anderen Gegenständen aus Edelsteinen, synthetischen Steinen und künstlichen Produkten,
- 23.
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Passen und Montieren von Teilen zu Schmuck und anderen Gegenständen aus Edelsteinen, synthetischen Steinen und künstlichen Produkten,
- 24.
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Pflegen, Instandsetzen und Restaurieren von Schmuck und anderen Gegenständen aus Edelsteinen, synthetischen Steinen und künstlichen Produkten,
- 25.
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Anfertigen berufsbezogener Werkzeuge,
- 26.
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Instandhalten der Betriebseinrichtungen, insbesondere der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.