E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung (EComKflAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce

Ausfertigungsdatum: 13.12.2017


§ 1 EComKflAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Kaufmanns im E-Commerce und der Kauffrau im E-Commerce wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.