(EBO)
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Ausfertigungsdatum: 08.05.1967


Anlage 7 EBO (zu § 22)

(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 22 - 23)



Maße in Millimetern


Bezugslinie G 1

für Fahrzeuge, die auch im grenzüberschreitenden Verkehr
eingesetzt werden

Bild 1





Unterer Teil der Bezugslinie
siehe Bilder 2 und 3


Bild 2
Bezugslinie für die unteren Teile der Fahrzeuge
(ausgenommen besetzte Personenwagen)





Bild 3
Bezugslinie für die unteren Teile besetzter Personenwagen