Auf zweigleisigen Bahnen ist rechts zu fahren. Hiervon kann abgewichen werden
- 1.
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in Bahnhöfen und bei der Einführung von Streckengleisen in Bahnhöfe,
- 2.
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zwischen einem Bahnhof und einer Abzweigstelle oder Anschlußstelle oder einem benachbarten Bahnhof, der nur an eines der beiden Streckengleise angeschlossen ist,
- 3.
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bei Gleiswechselbetrieb,
- 4.
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bei Sperrung oder Belegung des rechten Gleises,
- 5.
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bei Arbeitszügen und Arbeitswagen,
- 6.
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bei Hilfszügen,
- 7.
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bei zurückkehrenden Schiebelokomotiven,
- 8.
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bei Nebenfahrzeugen.