(EBO)
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Ausfertigungsdatum: 08.05.1967


§ 37 EBO Ausrüsten der Züge mit Mitteln zur ersten Hilfeleistung

Reisezüge sind mit Mitteln zur ersten Hilfeleistung auszurüsten. Ausnahmen sind zulässig (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).