(EBIG)
Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative

Ausfertigungsdatum: 07.03.2012


§ 4 EBIG Ungültigkeit von Unterstützungsbekundungen

Eine Unterstützungsbekundung ist ungültig, wenn

1.
die unterzeichnende Person nicht Unionsbürgerin oder Unionsbürger ist,
2.
die unterzeichnende Person noch nicht 18 Jahre alt ist,
3.
sie nicht auf dem nach Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III, Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 vorgesehenen Formular abgegeben wurde,
4.
sie unleserliche oder unvollständige Angaben in den Pflichtfeldern des Formulars enthält, die die unterzeichnende Person nicht zweifelsfrei erkennen lassen,
5.
sie unrichtige Angaben in den Pflichtfeldern des Formulars enthält, die die unterzeichnende Person nicht zweifelsfrei erkennen lassen,
6.
sie einen Vorbehalt enthält,
7.
sie mehrfach abgegeben wurde oder
8.
sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Registrierung der Bürgerinitiative gesammelt wurde.
Für die Gültigkeit einer Unterstützungsbekundung ist der Tag ihrer Abgabe maßgeblich.